Hausverwalter
Gelegentlich trifft Sie als Hausverwalter oder Eigentümer die unerfreuliche Situation, dass der/die Mieter/in in der Wohnung verstarb.
Die Abarbeitung Ihrer Totenwohnung wird, entsprechend gesetzlicher Vorgaben, mittels unserer medizinisch basierten Qualifikationen übernommen und professionell desinfiziert.
Wir fokussieren uns darauf, Ihr Eigentum und die Bausubstanz wertstabil zu halten und sichern diskret den Gesundheitsschutz der Nachbarn und Nachmieter durch die schnelle Ergreifung der notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen.

Effektiv und bewährt: spezifische Hygienemaßnahmen für Hausverwaltungen
Unsere Unterstützung
Wir handeln zeitnah und sichern den Zutritt für Folgegewerke ab. So können Sie die Wohnung schon bald wieder bewohnbar übernehmen und zügig weitervermieten. Die ersten praktischen Tipps geben wir Ihnen bereits am Telefon, wenn Sie mit einer solchen Ausnahmesituation konfrontiert sind.
Sofortlösungen gegen Wertminderung
Eine schnelle Bekämpfung wirkt gegen sich entwickelnde Schädlinge, sorgt für Geruchstilgung, hemmt die Ängste der Nachbarn und spiegelt Ihre Achtsamkeit als Hausverwalter wieder. Unsere zeitnahe Handlung ist außerdem entscheidend, um Folgeschäden zu vermeiden: Körpersekrete ziehen tief in Boden und Bausubstanz ein – auch nach Abholung des Verstorbenen. Mit professionellem Einsatz lassen sich hohe Sanierungskosten vermeiden. Kontaktieren Sie uns bitte auch dann schon, wenn die Nachlassgerichte noch tätig werden müssen.
Andere Mieter und Mitarbeiter schützen
Vom eigenständigen Betreten betroffener Räume ist strikt abzuraten. Erreger vor Ort stellen ein Gesundheitsrisiko dar, verursachen starke Gerüche und können psychisch belastend sein. Auch ohne Klärung der Erbverhältnisse sind Sie als Hausverwalter verpflichtet, zum Schutz der Bewohner sofort zu handeln.
Pilzsporen etwa können über sechs Monate aktiv bleiben und sich durch die Luft auf andere Personen übertragen. Schädlingsbefall, Leichenfundorte und Gerüche belasten das gesamte Umfeld – und können benachbarte Wohnungen gefährden.
Unser Netzwerk aus Fachleuten gewährleistet eine adäquate Abarbeitung für eine unkomplizierte und zügige Weitervermietung.
- Bekämpfung von Krankheitserregern nach Verwesungsprozessen durch die Anwendung geprüfter und RKI-gelisteter Desinfektionsmittel
- Verhinderung von Keimverschleppungen ins Treppenhaus
- Mentale Belastbarkeit & Umgangskompetenz mit Tod, Trauer und ggfs. der Nachbarschaftsbetreuung nach Selbsttötungen oder Strafdelikten im öffentlichen Raum
- Psychologische und mikrobiologische Kompetenzstrukturen
- Sicherung von Arbeits- und Gesundheitsschutz mittels unserer Beratung an Sie
- Gesonderte Entsorgung kontaminierter Gegenstände erfolgt nach gesetzlich gleichgestelltem Standard für Krankenhausabfälle
Schnelle Hilfe und fachgerechte Unterstützung. Nehmen Sie Kontakt auf.
Häufig gestellte Fragen
Ein Leichenfundort birgt gesundheitliche und psychische Gefahren für Sie. Die Polizei hinterlässt diesen Ort ohne hygienische Nachbearbeitung, was bedeutet, dass alles so aussieht wie zum Zeitpunkt des Todes und darüber hinaus nach dem Inkrafttreten der Verwesungsprozesse.
Eine Situation, der man nur im Vollschutzanzug entgegentreten kann, um sich zu schützen und die Verteilung der Erreger durch Infektionsketten zu verhindern.
Die DHI ist umgehend bereit! Der kontaminierte Boden, die Lebensmittel im Kühlschrank und der Geruch fordern uns zum schnellen Handeln auf, um weitere Folgeschäden abzuwenden. Sobald die Wohnung polizeilich freigegeben ist, sollte gehandelt werden. Sprechen Sie uns auch in Fällen an, in welchen sich der Wohnungsschlüssel noch beim Nachlassgericht befindet!
Ja. Es wird Ihnen ein Protokoll übergeben, mit welchem Sie nachweislich belegen können, dass alle Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurden.
Eine Maßnahme dieser Art ist vom Umfang und der Liegezeit abhängig und bewegt sich im Durchschnitt bei 1.400,00 EUR. Die Übernahmemöglichkeiten der Kosten prüfen wir gern für Sie individuell. Neben gesetzlich-verpflichtenden Kostenträgern gibt es auch weitere Möglichkeiten, die wir für Sie ergreifen können. Hierbei spielen dann der Ort und die Ursache eine Rolle.
Bei einem natürlichen Tod im Schnitt 3 Tage. Steht ein Strafdelikt dahinter, können sich die polizeilichen Maßnahmen über einige Wochen hinziehen. Ist die Spurensicherung abgeschlossen, werden Sie vom Abschnitt kontaktiert und der Schlüssel wird Ihnen übergeben.
Nein. Die Nachbarschaft ist spätestens mit dem Polizei- u./o. Feuerwehreinsatz sehr aufmerksam geworden. Jede weitere Bewegung in der Wohnung wird oft genau verfolgt. Es obliegt Ihnen, wie nah Sie die Nachbarschaft in die Umstände einbinden. Aber es liegt keine Verpflichtung vor.
Die DHI arbeitet hier diskret, zurückhaltend und schützend ggü. der Privatsphäre. Auf die Nachbarschaft wirken wir allenfalls beruhigend und sorgennehmend ein.
Optional möglich, aber abzuraten, weil: durch die Gesundheitsgefahr der vorherrschenden Erreger und durch uns angewandte Mittel in jedem Fall ein Vollschutzanzug sowie eine entsprechende Vollschutzmaske mit Filtersystemen zu tragen wäre. Wir können Sie damit ausstatten. Es bliebe des Weiteren die Tatsache, dass die Bilder, die Sie sehen werden, eine Belastungsstörung auslösen können. Die Abwägungen und die endgültige Entscheidung treffen Sie selbst. Wir begleiten, wir verstehen und wir sichern Sie.
Nein. Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen nach welchen vorzugehen ist:
- Beachtung des IfSG §17/§18
- Beachtung TRBA 250 /462
- Beachtung des Biostoffs der Risikogruppe 3
- Beachtung des BGR 208
- Beachtung der BioStoffVO
- Beachtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (hier gleichgesetzt mit Krankenhausabfällen)
Bei anhaltender Geruchsbelästigung ist noch von Bakterien auszugehen. Denn die Stoffwechselendprodukte von Bakterien führen zu dieser Geruchsbildung. Das bedeutet, dass umfangreicher geprüft werden muss, in welche Bereiche die Leichensekrete gelaufen sind und ob (weitere) Boden- oder sogar Wandschichten entnommen werden müssen. Solange wie ein Nährboden für Bakterien gegeben ist, wird der Geruch nicht nachlassen. Das kann ebenso der Fall sein, in dem unsachgemäß gehandelt und ohne die richtigen Mittel gearbeitet wurde. Keimverschleppungen, verdorbene Lebensmittel/ Hausmüll, Kot/ Urinrückstände können ebenso weitere Auslöser sein.
Unsere Mittel, die wir zu verwenden haben, sind schleimhautreizend. Alle Präparate haben entsprechende Einwirkzeiten, die es einzuhalten gilt, um die volle Wirksamkeit gewährleisten zu können. Je nach Ort (öffentlich genutzter Raum, WGs, Industrie) oder Dringlichkeit ist es uns jedoch auch möglich die Präparate durch andere zu ersetzen, die ein zügigeres Betreten ermöglichen würden und trotzdem das Wirkungsziel erreichen. Teilen Sie uns den Umstand mit und fragen Sie uns.
Das ums Eck geklebte Polizeisiegel zwischen Türrahmen und Wohnungstür vermittelt keinen Zutritt zu haben, solange nicht die Wohnung auch explizit von der Polizei freigegebene wurde. Ohne Ausnahme! Ein Siegelbruch ist nach §136 StGB strafbar. Mit der Tatortreinigung folgend wird das Siegel zwar gebrochen, aber nicht entfernt. Diese Aufgabe wird (bei Mietwohngen) den Hauswärtern zugeordnet, da die Wohnungstüren Vermietereigentum ist. Die Siegel lassen sich nur schwer lösen und es kann zu Material- und Bestandsschäden oder zu Rückständen an den Türen kommen. Sprechen Sie uns im Einzelfall an und wir sind bemüht Ihnen bei der Lösungsfindung zu helfen. Befindet sich kein Siegel am Zugang zum Leichenfundort, werden wir eigenständig Rücksprache mit der Polizei halten, bevor wir Arbeiten ausführen. Das Siegel ist unser Nachweis, dass der Fall polizeilich aufgenommen und sachgemäß bearbeitet wurde.
Wir arbeiten nach der DSGVO und darüber hinaus pietätvoll nach Normen und Werten.
Zur Nachweispflicht gehört das Anlegen von vor-/nachher Bildern in unser Datensystem, der Zugriff ist geschützt und nur firmenintern möglich. Auf Wunsch vom Auftraggeber können diese zu seiner Weiterverarbeitung angefordert werden. Unsere Wertvorstellung bedeutet, dass wir uns nichts anmaßen zu tun, was nicht im Sinne des Verstorbenen/der Verstorbenen oder den Hinterbliebenen/ Auftraggebern wäre.
Wir arbeiten in der höchst sensiblen Privatsphäre des Verstorbenen/ der Verstorbenen und bewahren diese Einblicke. Wir arbeiten so, wie wir es auch selbst nach unserem Tode wünschten. Ein respektvoller Umgang, dem sich angenommen wird: mit dem Umfang des Versterbens, mit den Gegenständen, die uns umgaben, mit der Familie, die wir liebten.