Privatpersonen
Ein erfahrenes, starkes Team an Ihrer Seite
Sie haben einen Ihnen nahestehenden Menschen verloren. Neben der Trauer und des Schocks werden Sie zudem von vielen Seiten angehalten zeitnahe Entscheidungen zu treffen, was einen enormen Druck mit sich bringt. Viele Gedankengänge sind vorhanden und führen über die Herausforderung schnell zur Überforderung.
Unser Unternehmen sieht sich in der Verpflichtung über Grenzen hinweg zu arbeiten und erstrebt einen perfektionierten Netzwerkaufbau zwischen allen an der Tatortarbeit Beteiligten.
Hierbei steht ausschließlich die hygienische sowie solidarisch- empathische Hilfe des Betroffenen im Vordergrund, um Sie in diesem Notstand optimal zu entlasten. Unsere Struktur, Aufklärung, Umsetzung, Trauerbewältigung, Hilfe zur Selbsthilfe, Vermittlung und Zusammenarbeit sichern Ihre Psycho- und Individualhygiene auf höchstem Niveau medizinischer Kenntnisse ab.
Die individuellen Herausforderungen Ihres individuellen Falls erfordern durch uns zügig erkannt und fokussiert zu werden.
Wir arbeiten solidarisch und sind gegen die Ausnutzung und Diskriminierung sozial geschwächter Personen, gegen Ausgrenzungen, Benachteiligungen und Vorurteile.

Vom Tatort zum Wohnort. Hygienemaßnahmen für Hinterbliebene
Unsere Unterstützung
Wir helfen Ihnen die Situation richtig einzuschätzen und wieder einen roten Faden zu finden. Wir übernehmen für Sie die Wohnungsreinigung so professionell, dass Ihnen im Nachgang der eventuellen Wohnungsabgabe keine Regressansprüche von Vermieterseite her entstehen und Sie für sich den Raum zur Trauerbewältigung gewinnen.
Unser Team
Wir sind mit unseren medizinischen Fähigkeiten ein wichtiger Bestandteil eines Netzwerkes und werden Sie in dieser schweren Lebensphase umfassend stärken und unterstützen können.
Wichtiger Hinweis
Primär ist zu wissen, dass Sie Ihre eigene seelische und körperliche Gesundheit nicht gefährden sollten und raten vom eigenen Betreten der entsprechenden Örtlichkeiten streng ab!
Zeitnahes Handeln
Zur Gefahrenabwehr und um Folgeschäden so gering wie möglich zu halten, ist ein zeitnahes Handeln durch uns notwendig.
Schnelle Hilfe und fürsorgliche Beratung. Nehmen sie Kontakt auf.
Häufig gestellte Fragen
Ein Leichenfundort birgt gesundheitliche und psychische Gefahren für Sie. Die Polizei hinterlässt diesen Ort ohne hygienische Nachbearbeitung, was bedeutet, dass alles so aussieht wie zum Zeitpunkt des Todes und darüber hinaus nach dem Inkrafttreten der Verwesungsprozesse.
Eine Situation, der man nur im Vollschutzanzug entgegentreten kann, um sich zu schützen und die Verteilung der Erreger durch Infektionsketten zu verhindern.
Die DHI ist umgehend bereit! Der kontaminierte Boden, die Lebensmittel im Kühlschrank und der Geruch fordern uns zum schnellen Handeln auf, um weitere Folgeschäden abzuwenden. Sobald die Wohnung polizeilich freigegeben ist, sollte gehandelt werden. Sprechen Sie uns auch in Fällen an, in welchen sich der Wohnungsschlüssel noch beim Nachlassgericht befindet!
Ja. Es wird Ihnen ein Protokoll übergeben, mit welchem Sie nachweislich belegen können, dass alle Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurden.
Eine Maßnahme dieser Art ist vom Umfang und der Liegezeit abhängig und bewegt sich im Durchschnitt bei 1.400,00 EUR. Die Übernahmemöglichkeiten der Kosten prüfen wir gern für Sie individuell. Neben gesetzlich-verpflichtenden Kostenträgern gibt es auch weitere Möglichkeiten, die wir für Sie ergreifen können. Hierbei spielen dann der Ort und die Ursache eine Rolle.
Bei einem natürlichen Tod im Schnitt 3 Tage. Steht ein Strafdelikt dahinter, können sich die polizeilichen Maßnahmen über einige Wochen hinziehen. Ist die Spurensicherung abgeschlossen, werden Sie vom Abschnitt kontaktiert und der Schlüssel wird Ihnen übergeben.
Nein. Die Nachbarschaft ist spätestens mit dem Polizei- u./o. Feuerwehreinsatz sehr aufmerksam geworden. Jede weitere Bewegung in der Wohnung wird oft genau verfolgt. Es obliegt Ihnen, wie nah Sie die Nachbarschaft in die Umstände einbinden. Aber es liegt keine Verpflichtung vor.
Die DHI arbeitet hier diskret, zurückhaltend und schützend ggü. der Privatsphäre. Auf die Nachbarschaft wirken wir allenfalls beruhigend und sorgennehmend ein.
Optional möglich, aber abzuraten, weil: durch die Gesundheitsgefahr der vorherrschenden Erreger und durch uns angewandte Mittel in jedem Fall ein Vollschutzanzug sowie eine entsprechende Vollschutzmaske mit Filtersystemen zu tragen wäre. Wir können Sie damit ausstatten. Es bliebe des Weiteren die Tatsache, dass die Bilder, die Sie sehen werden, eine Belastungsstörung auslösen können. Die Abwägungen und die endgültige Entscheidung treffen Sie selbst. Wir begleiten, wir verstehen und wir sichern Sie.
Nein. Die Umstände sind insgesamt auch für Tiere traumatisch und gesundheitsgefährdend. Wir helfen Ihnen aber gern beim Einfangen, Umsetzen oder Unterbringen.
Einer Ihrer Mitbewohner ist im gemeinsamen Wohnraum verstorben. Die Polizei hat das Zimmer des Mitbewohners gesperrt bzw. versiegelt. Wenn die Umstände es erlauben (kein Geruch, keine Schädlinge, keine anderen Räume betroffen), kann das parallele Bewohnen ermöglicht werden.
Dennoch gilt nach der polizeilichen Freigabe des Zimmers die sofortige Bearbeitung durch Fachleute, um die Gefahrenabwehr zu sichern. Gewisse Sekrete, organische Rückstände und Blut bedingen VAH / RKI gelistete und geprüfte Mittel und speziellere Anwendungen.
Nein. Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen nach welchen vorzugehen ist:
- Beachtung des IfSG §17/§18
- Beachtung TRBA 250 /462
- Beachtung des Biostoffs der Risikogruppe 3
- Beachtung des BGR 208
- Beachtung der BioStoffVO
- Beachtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (hier gleichgesetzt mit Krankenhausabfällen)
Im Erbfall ist das theoretisch möglich. Für Wertgegenstände/ Urkunden/ wichtige Aktenordne sogar zwingend notwendig. Aber praktisch müssen wir Sie auf Gerüche hinweisen, die sich, je nach Länge der Liegezeit, nicht mehr von Gegenständen, lösen lassen.
Nein, nur im Falle dessen, dass diese unmittelbar vom Tathergang betroffen und kontaminiert wurden, werden diese von uns entsorgt.
Bei anhaltender Geruchsbelästigung ist noch von Bakterien auszugehen. Denn die Stoffwechselendprodukte von Bakterien führen zu dieser Geruchsbildung. Das bedeutet, dass umfangreicher geprüft werden muss, in welche Bereiche die Leichensekrete gelaufen sind und ob (weitere) Boden- oder sogar Wandschichten entnommen werden müssen. Solange wie ein Nährboden für Bakterien gegeben ist, wird der Geruch nicht nachlassen. Das kann ebenso der Fall sein, in dem unsachgemäß gehandelt und ohne die richtigen Mittel gearbeitet wurde. Keimverschleppungen, verdorbene Lebensmittel/ Hausmüll, Kot/ Urinrückstände können ebenso weitere Auslöser sein.
Unsere Mittel, die wir zu verwenden haben, sind schleimhautreizend. Alle Präparate haben entsprechende Einwirkzeiten, die es einzuhalten gilt, um die volle Wirksamkeit gewährleisten zu können. Je nach Ort (öffentlich genutzter Raum, WGs, Industrie) oder Dringlichkeit ist es uns jedoch auch möglich die Präparate durch andere zu ersetzen, die ein zügigeres Betreten ermöglichen würden und trotzdem das Wirkungsziel erreichen. Teilen Sie uns den Umstand mit und fragen Sie uns.
Das ums Eck geklebte Polizeisiegel zwischen Türrahmen und Wohnungstür vermittelt keinen Zutritt zu haben, solange nicht die Wohnung auch explizit von der Polizei freigegebene wurde. Ohne Ausnahme! Ein Siegelbruch ist nach §136 StGB strafbar. Mit der Tatortreinigung folgend wird das Siegel zwar gebrochen, aber nicht entfernt. Diese Aufgabe wird (bei Mietwohngen) den Hauswärtern zugeordnet, da die Wohnungstüren Vermietereigentum ist. Die Siegel lassen sich nur schwer lösen und es kann zu Material- und Bestandsschäden oder zu Rückständen an den Türen kommen. Sprechen Sie uns im Einzelfall an und wir sind bemüht Ihnen bei der Lösungsfindung zu helfen. Befindet sich kein Siegel am Zugang zum Leichenfundort, werden wir eigenständig Rücksprache mit der Polizei halten, bevor wir Arbeiten ausführen. Das Siegel ist unser Nachweis, dass der Fall polizeilich aufgenommen und sachgemäß bearbeitet wurde.
Wir arbeiten nach der DSGVO und darüber hinaus pietätvoll nach Normen und Werten.
Zur Nachweispflicht gehört das Anlegen von vor-/nachher Bildern in unser Datensystem, der Zugriff ist geschützt und nur firmenintern möglich. Auf Wunsch vom Auftraggeber können diese zu seiner Weiterverarbeitung angefordert werden. Unsere Wertvorstellung bedeutet, dass wir uns nichts anmaßen zu tun, was nicht im Sinne des Verstorbenen/der Verstorbenen oder den Hinterbliebenen/ Auftraggebern wäre.
Wir arbeiten in der höchst sensiblen Privatsphäre des Verstorbenen/ der Verstorbenen und bewahren diese Einblicke. Wir arbeiten so, wie wir es auch selbst nach unserem Tode wünschten. Ein respektvoller Umgang, dem sich angenommen wird: mit dem Umfang des Versterbens, mit den Gegenständen, die uns umgaben, mit der Familie, die wir liebten.